Zum dritten Mal hat die Philharmonische Gesellschaft OWL in Zusammenarbeit mit der Neuen Westfälischen, der Lippischen Landes-Zeitung und dem Haller Kreisblatt den "Förderpreis Klassik" ausgelobt. Der mit 2.500 Euro dotierte 1. Preis geht erneut an das "Klang!Festival - Junges Musiktheater für Bielefeld", diesmal für seine Produktion "Der fliegende Holländer - ein multimedialer Balladenabend". Ziel des Preises ist es, Initiativen in der Region zu stärken, die Kinder auf vorbildliche Weise mit Klassik in Berührung bringen.
Die Jury mit Herzog Viktor von Ratibor (Vorsitzender der Philharmonischen Gesellschaft OWL), den Vorstandsmitgliedern Ulrich Kahmann und Martin Christian Vogel sowie Geschäftsführer Thomas Trappmann würdigte insbesondere die konzeptionelle Fortentwicklung des bereits 2016 von der Philharmonischen Gesellschaft ausgezeichneten Bielefelder Vereins. Das "Fliegender Holländer"-Projekt sei geeignet, gerade die "schwierige" Zielgruppe der 12- bis 18-Jährigen zu erreichen.
Zusätzlich sorgten die besonderen Aufführungsorte der Opern-Produktion für ein Lob der Jury.
Statt eines zweiten (1.500 Euro) und eines dritten Preises (750 Euro) vergab die Jury unter den insgesamt elf Bewerbern drei dritte Preise mit jeweils 750 Euro. Sie gehen an drei besonders fördernswerte Schulinitiativen in OWL.
Die evangelische Grundschule Oberbauerschaft in Hüllhorst wird für das integrative Projekt "Die Zauberflöte" ausgezeichnet. Die Ostschule Lemgo in Trägerschaft der Stiftung Eben-Ezer war mit ihrem inklusiven Projekt "Aufstand im Urwald", angelehnt an den "Karneval der Tiere" von Camille Saint-Saëns, erfolgreich. Das Widukind-Gymnasium in Enger punktete bei der Jury mit seinem internationalen Chor- und Orchesterprojekt. Es beinhaltet eine musikalische Netzwerkarbeit über Stadt- und Ländergrenzen hinweg.
Die Preisverleihung erfolgt beim OWL-Familien-Musikfest am 17. Juni in der Abetei Marienmünster bei einem Konzert mit der Musikschule Höxter (Preisträgerin 2017) ab 13 Uhr.
Von Thomas Klingebiel
Quelle: Neue Westfälische vom 30.05.2018